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Kriterien für die Beurteilung allgemeiner Markenverstöße in China

Kriterien für die Beurteilung allgemeiner Markenverstöße in China

Am 1. Januar 2022 trat in China eine neue Verordnung über die Verwendung von Marken in Kraft. Diese Verordnung regelt illegale Handlungen, die gegen die Markenverwaltungsordnung auf dem chinesischen Markt verstoßen und dem öffentlichen Interesse schaden. Die zuständigen Verwaltungsbehörden in China werden sich von Amts wegen mit den in der Verordnung festgelegten Verstößen befassen.

In diesem Artikel haben wir die Regelungen der Verordnung, die für ausländische Unternehmen relevant sind, herausgearbeitet und fünf wichtige Punkte zur Markenverwendung in China für westliche Unternehmen zusammengefasst.

1. Verwendung der gleichen oder ähnlichen Zeichen wie der Name, die Nationalflagge, das Hoheitszeichen oder die Militärflagge eines fremden Landes, der Name oder das Logo des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds als Marken ist in China grundsätzlich verboten.

Der Name, die Nationalflagge, das Hoheitszeichen oder die Militärflagge eines fremden Landes kann in China nur ausnahmsweise als Marke verwendet werden, wenn die Regierung des betreffenden Landes damit einverstanden ist. Für das Rote Kreuz und den Roten Halbmond gibt es jedoch keine solche Ausnahme. Das Verbot der Verwendung solcher Marken bezieht sich nicht nur auf ihre alleinige Verwendung, sondern auch auf ihre Verwendung als Element oder als Teil einer Marke. Der Halbmond des Roten Halbmonds besitzt zum Beispiel eine Form, die in der Markengestaltung sehr häufig vorkommt. Für die Verwendung einer ähnlichen Form in der Marke ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Wir sind auf Fälle gestoßen, in denen das Kreuzmuster auf der Schweizer Nationalflagge sowohl als ausländische Flagge als auch als Rotes Kreuz von der chinesischen Markenbehörde betrachtet wurde. Wenn ein Kreuzmuster als Marke eingetragen werden soll, um den Bezug der Waren/Dienstleistungen zur Schweiz zu verdeutlichen, muss einerseits ein Zustimmungsschreiben der Schweizer Regierung eingeholt werden und andererseits eine farbliche Unterscheidung zum Rotkreuz-Muster erfolgen. Ob eine Eintragung möglich ist, hängt letztlich davon ab, ob die Marke in ihrer Gesamtheit derart ausgestaltet ist, dass die Verbraucher die Marke mit dem Logo des Roten Kreuzes verwechseln.

2. Verwendung von Zeichen, die ethnisch diskriminierend sind, der sozialistischen Moral und Ethik schaden oder sonstige negativen Auswirkungen haben, als Marken ist in China verboten.

Diese Reglung stellt die größte Herausforderung für westliche Unternehmen dar, denn sie erfordert ein tieferes Verständnis der chinesischen Kultur, nicht nur der traditionellen Kultur, sondern auch der aktuellsten und heißesten Themen der chinesischen Gesellschaft. Insbesondere die Bedeutung von „schädlich für die sozialistische Moral und Ethik“ und „sonstige negativen Auswirkungen“ variiert von Zeit zu Zeit.

Gegenwärtig sind beispielsweise solche Zeichen, die im Verdacht stehen, Schimpfwörter zu sein, pornografisch und vulgär zu sein, Zeichen, die für Glücksspiel, Drogen und Gewalt werben, Zeichen, die für Geldanbetung, Kapitalismus und feudalen Aberglauben eintreten, und Zeichen, die Untreue, Homosexualität, Sex und sogar sexuelle Metaphern zum Inhalt haben, alle als schädlich für die sozialistische Moral und Ethik zu betrachten.

Darüber hinaus lässt die Bestimmung über die „sonstigen negativen Auswirkungen“ den Verwaltungsbehörden in China einen großen Interpretationsspielraum, und viele sensible und politische oder partei-relevante Begriffe sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

3. Der Markeninhaber darf im Rahmen der Benutzung einer eingetragenen Marke die Marke selbst, den Namen oder die Anschrift des Anmelders oder andere eingetragene Angaben nicht ändern.

Eine verbotene Änderung der eingetragenen Marke selbst ist es, wenn

  • Wörter, Grafiken, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Symbole, Farbkombinationen, Klänge und andere Bestandteile der eingetragenen Marke teilweise oder in ihrer relativen Position verändert werden, und
  • die Erkennung oder Identifizierung der eingetragenen Marke damit beeinflusst wird, und
  • das Zeichen trotzdem als eingetragene Marke oder eingetragenes Zeichen deklariert wird.

Es ist üblich, dass ein Unternehmen im Laufe der Nutzung einer Marke entsprechende Änderungen vornimmt, aber wenn der Umfang der Änderungen so groß ist, dass sie die Erkennbarkeit oder Identifizierung der Marke beeinträchtigen, sollte rechtzeitig eine neue Markenanmeldung vorgenommen werden, und es sollte besonders darauf geachtet werden, dass auf der geänderten Marke nicht der Ausdruck „eingetragene Marke“ verwendet wird, bevor die neue Markenanmeldung genehmigt ist.

Ändert sich der Name oder die eingetragene Anschrift des Markenanmelders, sollte der Antrag auf Änderung der Marke rechtzeitig gestellt werden, um Strafen von chinesischen Behörden zu vermeiden.

4. Das Vorhandensein eines Markenlizenzverhältnisses muss mit dem Namen des Lizenznehmers und der Herkunft der Waren korrekt gekennzeichnet werden.

Wird die eingetragene Marke lizensiert, müssen der Name des Lizenznehmers und der Ursprungsort der Waren auf den Waren angegeben werden. Wird einer anderen Person eine Lizenz zur Benutzung einer eingetragenen Marke erteilt, so meldet der Lizenzgeber seine Lizenz der chinesischen Markenbehörde zu Protokoll. Eine öffentliche Mitteilung wird von der Markenbehörde erteilt.

5. Bei importierten Waren dürfen die Worte „eingetragene Marke“ oder „eigetragenes Zeichen“ nicht auf den Waren verwendet werden, wenn die Marke nicht in China eingetragen ist; wenn sie verwendet wurden, muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Für importierte Waren, bei denen die deklarierte eingetragene Marke auf der Verpackung zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht in China eingetragen ist, sollte eine Erklärung abgegeben werden. In Anbetracht der Tatsache, dass es in China immer noch Fälle von böswilligen oder missbräuchlichen Markenanmeldungen gibt, sollten Unternehmen ihre Marken in China eintragen lassen, bevor sie Waren nach China exportieren, um zu vermeiden, dass das ausländische Unternehmen nach Abgabe der oben genannten Erklärung einer böswilligen oder missbräuchlichen Markenanmeldung von einem chinesischen Wettbewerber begegnet.

Mehr Informationen über die bösgläubige Markenanmeldungen in China finden Sie in dem Artikel „Marken löschen in China – diese rechtlichen Gründe werden anerkannt“.

Über den Autor: Dr. Xiaopeng Zhao

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