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Ablehnungsbescheid vom chinesischen Markenamt für die internationale Markenanmeldung über die WIPO

Ablehnungsbescheid vom chinesischen Markenamt über die WIPO erhalten, was nun?

Es kommt häufig vor, dass der Anmelder einer internationalen Markenanmeldung über die WIPO einen Ablehnungsbescheid des chinesischen Markenamts (Notification of Ex Officio Refusal) erhält. Dieser Bescheid enthält immer eine sehr kurze Frist von 15 Tagen: „Any request for review shall be filed to the CNIPA, through a qualified Chinese agency or attorney, within 15 days from receipt of the notification“. Liest man den Bescheid weiter, so findet man unter „II“ noch das Datum der ausgesprochenen Ablehnung (Date of the refusal pronounced). Wenn man diese beiden Zahlen zusammenrechnet, ist man oft überrascht, wie wenig Zeit noch bleibt, um auf den Bescheid zu reagieren. Soll man den Bescheid ignorieren und auf eine erneute Prüfung (review) verzichten? Natürlich nicht! Die Gründe hierfür werden in diesem Artikel erläutert.

Warum habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten?

In China führt die Markenanmeldebehörde (Staatliches Amt für geistiges Eigentum, National Intellectual Property Administration, CNIPA) eine Sachprüfung der Markenanmeldung durch, und dies ist keine Ausnahme für internationale Anmeldungen, die über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht werden. Bei der Sachprüfung prüft das chinesische Markenamt nicht nur die Unterscheidungskraft der Marke und die absoluten Eintragungshindernisse, sondern führt auch eine Markenrecherche durch, um zu prüfen, ob die angemeldete Marke mit einer bereits eingetragenen Marke kollidiert. Bei Problemen mit einem der oben genannten Punkte erhält der Markenanmelder vom CNIPA von Amts wegen einen Ablehnungsbescheid.

Wie viel Prozent der Markenanmeldungen werden vom chinesischen Markenamt zurückgewiesen?

Es gibt keine offizielle Zahl für den Prozentsatz der abgelehnten Marken in China, und aus einigen informellen Statistiken geht hervor, dass die tatsächlich abgelehnten Marken in den vergangenen Jahren im Allgemeinen 30-40 Prozent der Gesamtzahl der Anmeldungen in China ausmachten. Da die Zahl der Markenanmeldungen in China von Tag zu Tag steigt, sind Ablehnungen von Markenanmeldungen Alltag geworden.

Wie kann ich das Risiko einer Ablehnung der Markenanmeldung verringern?

Dem Trend der Markenprüfung nach zu urteilen, wird das chinesische Markenamt immer strenger bei der Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse. Daher sollte man bei der Anmeldung einer Marke versuchen, Wörter zu vermeiden, denen es an Unterscheidungskraft mangelt, wie z. B. Gattungsnamen von Waren, Produktbeschreibungen und -merkmalen, und Wörter oder Muster mit Bezug zu Politik und Religion zu vermeiden. Sofern keine triftigen Gründe vorliegen, sollte die direkte Einbeziehung geografischer Namen vermieden werden, um eine Zurückweisung aus absoluten Gründen zu vermeiden.

Gibt es eine Möglichkeit, das Risiko einer Ablehnung auszuschließen?

Nein. Obwohl das CNIPA über strenge Prüfungsverfahren und -standards verfügt, wird die Prüfungsarbeit zwangsläufig von den subjektiven Faktoren der Prüfer beeinflusst, da die verschiedenen Prüfer individuelle Unterschiede in Bezug auf ihre berufliche Ausrichtung, ihr Wissen und ihre Berufserfahrung aufweisen. Außerdem ist die Zahl der Markenanmeldungen riesig, und der Arbeitsdruck der Prüfer ist ebenfalls groß, so dass es unvermeidlich ist, dass die Prüfer nicht durchdachte Ablehnungsentscheidungen treffen.

Vor allem die Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist sehr subjektiv. In der Praxis haben wir Fälle erlebt, in denen sehr unterschiedliche Marken von den Prüfern als ähnlich eingestuft wurden. Solche Fehler können nur durch eine Überprüfung der Zurückweisung korrigiert werden.

Ein Antrag auf erneute Prüfung ist eher angebracht, wenn die Rechte an der angeführten Marke unbeständig sind.

Das Verfahren zur Überprüfung der Ablehnung hat eine bestimmte Dauer, während dessen einige der angeführten Marken ungültig, gelöscht oder wegen mangelnder Benutzung widerrufen werden können, was kein Hindernis mehr für die angemeldete Marke darstellt, und dann kann die angemeldete Marke die erneute Prüfung erfolgreich bestehen und erfolgreich eingetragen werden.

Wir sind auch auf Fälle gestoßen, in denen die vom Prüfer angeführte Marke ungültig war, was zu einer fehlerhaften Zurückweisungsentscheidung führte. Der Grund kann in der Verzögerung bei der Aktualisierung der Recherchedatenbank oder in dem Ablauf der Frist in einem anderen Markenprozess liegen. Aber auch in solchen Fällen wird die Markenanmeldung zurückgewiesen, wenn der Anmelder keine erneute Prüfung beantragt.

Welche Rechtsmittel sind außer dem Antrag auf erneute Prüfung gegen den Ablehnungsbescheid möglich?

Oft ist es nicht möglich, eine Markenanmeldung zu retten, indem man lediglich auf einen Ablehnungsbescheid antwortet, insbesondere wenn die angemeldete Marke tatsächlich mit einer früher eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist. In solchen Fällen muss die angeführte Marke zunächst für ungültig erklärt oder widerrufen werden, um die Erfolgsaussichten für die Markenanmeldung zu erhöhen.

Zu diesem Thema lesen Sie gerne unseren Artikel: Marken löschen in China – diese rechtlichen Gründe werden anerkannt

Wenn Sie mit der Entscheidung der erneuten Prüfung unzufrieden sind, können Sie auch eine Verwaltungsklage gegen die Überprüfungsentscheidung einreichen, und für die wichtigsten Marken des Anmelders können Sie auch die Verwaltungsverfahren bis zu drei Instanzen durchlaufen, um letztendlich das Ziel der Erlangung des Rechts zu erreichen.

Ist die Frist für die Einreichung eines Antrags auf einer erneuten Prüfung gegen einen Ablehnungsbescheid nur 15 Tage?

Die Frist für die Beantwortung einer vorläufigen Verweigerung von Amts wegen beträgt grundsätzlich 15 Tage ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung beim Anmelder. In der Praxis beträgt diese Frist jedoch häufig mehr als 15 Tage, insbesondere bei elektronischer Zustellung.

Für Marken, die über internationale Anmeldungen in China angemeldet wurden, wird die Mitteilung über die Ablehnung vom CNIPO über das WIPO übermittelt. Nach Erhalt des vom WIPO übermittelten Ablehnungsbescheids wird die Frist auf die gleiche Weise berechnet wie die Frist für die elektronische Zustellung des Ablehnungsbescheids einer inländischen Markenanmeldung. Die Mitteilung über die Ablehnung gilt 15 Tage nach ihrer Absendung als dem Inhaber zugegangen. Zusammen mit der 15-tägigen Frist für die Einreichung einer erneuten Prüfung der Ablehnung beträgt die Frist für die Einreichung einer erneuten Prüfung des Ablehnungsbescheids einer internationalen Registrierung in China somit effektiv 30 Tage ab dem Datum der Mitteilung von der WIPO (Date of notification by WIPO to the holder).

Die Frist ist trotzdem kurz, und die Entscheidung des Anmelders sollte so früh wie möglich getroffen werden.

Über den Autor: Dr. Xiaopeng Zhao

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